EXC Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXC Events GmbH, nachfolgend EXC genannt.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der EXC Events GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht EXC hiermit ausdrücklich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos alle Verträge

  • 1 Buchung, Kauf, Bestätigung

Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung bieten Sie EXC den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung gewünschter Veranstaltung, Produktion, o.ä verbindlich an. Verträge zwischen EXC und dem Auftraggeber kommen mit schriftlicher Bestätigung von EXC zustande. Eine Bestätigung per Email ist hierbei ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei jedem Ticketkauf erkläre ich mich damit einverstanden, dass Bilder/Videos auf denen ich zu erkennen bin, von EXC gespeichert und für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind immer und ohne Ausnahme schriftlich zu bestätigen.

EXC verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über jedwede Abweichung oder Änderung in Kenntnis zu setzen.

Mit dem Kauf eines Tickets stimmst Du zu, dass EXC Fotos und Videos von Dir machen darf und diese für Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Dies kannst Du jederzeit widerrufen.

  • 2 Bezahlung

Mit der Bestätigung des Angebots wir das angegebene Zahlungsziel vom Auftraggeber akzeptiert. Zahlungsziel ist stets 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung.

Die Rechnungssumme wird ohne Abzüge gezahlt.

  • 3 Leistung

Die von EXC zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Informationen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

  • 4 Rücktritt durch den/die Vertragspartnerin, Stornogebühren

Es ist möglich, jederzeit (unter Beachtung möglicher Kosten nach Ziffer 4.2) vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei EXC. Die Veranstaltungsrücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt per Email reicht nicht aus. Es zählt das Eingangsdatum bei EXC.

Folgende Kosten sind zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € bei Rücktritt in der Regel zu zahlen:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine weiteren Kosten
  • vom 59. bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Gesamtpreises
  • ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
 
  • 5 Rücktritt und Kündigung durch EXC

Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt / Covid-19

EXC geht stets davon aus, dass alle Veranstaltungen wie geplant stattfinden können.  Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht möglich ist, wird EXC die Veranstaltung absagen. Eine Absage erfolgt genau dann, wenn die zuständigen Behörden die Ausrichtung untersagen oder ein Reiseverbot herrscht oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region vorliegt.

EXC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner die Durchführung der Veranstaltung im Vorhinein nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt EXC den Vertrag, behält EXC den Anspruch auf die Restsumme, abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen.

  • 6 Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

EXC behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, falls dazu berechtigte Gründe bestehen. EXC übernimmt keine Haftung für die Nicht- oder nicht vollständige Ausführung des Programms infolge von Umständen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von EXC liegen.

Die Haftung von EXC gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch EXC herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen EXC und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von EXC grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsangebot von EXC mit erhöhtem Risiko kann EXC die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. EXC verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall EXC als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

EXC haftet generell nicht bei höherer Gewalt.

EXC-Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche jeglicher Art sind bei dem/der jeweiligen Leitung befugten Vertreter/in von EXC vor Ort vorzutragen. EXC empfiehlt die Schriftform.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei EXC geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

EXC übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze.

Insoweit stellt der Auftraggeber EXC von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern EXC gegenüber erhoben werden.

EXC haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

Bei allen Angelegenheiten von Künstlervermittlungen gelten die AGB von EXC Booking.

Bei allen Angelegenheiten von Bild- und Tonmaterial gelten die AGB von EXC Media.

  • 7 Vermietung

Soweit EXC Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von EXC ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

EXC kann vom Auftraggeber für vorgenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

  • 8 Konkurrenzschutz

Die von EXC eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 10.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  • 9 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die EXC zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen EXC und dem Vertragspartner, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag das Amtsgericht Lüneburg.

Der Auftraggeber kann EXC unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Lüneburg verklagen.

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